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Die konstituierende Sitzung des Gemeinderates ist die erste nach der erfolgten Wahl des Gemeinderates stattfindende Sitzung, in der der Gemeindevorstand zu wählen ist.
Diese Sitzung hat der "vom Volk gewählte" Bürgermeister einzuberufen, der allerdings vorher vom Bezirkshauptmann anzugeloben ist.
Wenn der Bürgermeister erst vom Gemeinderat aus der Mitte seiner Mitglieder zu wählen ist, dann hat das an Jahren älteste Mitglied des neu gewählten Gemeinderates die Sitzung einzuberufen.
In der konstituierenden Sitzung können auch folgende Beschlüsse gefasst werden:
• die Geschäftsordnung des Gemeinderates
• die Mitglieder der Ausschüsse (Prüfungsausschuss, Ortsausschuss und weitere Ausschüsse)
• der Jugendgemeinderat
• der Umweltgemeinderat
• sowie weitere Funktionärsträger (Gemeindekassier).
Darüber hinaus können auch weitere Delegierte, die vom Gemeinderat in Gremien zu entsenden sind, bestimmt werden.
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